B 10 / L 516 – Betonnage des neuen Kreisverkehrsplatzes – Schaden durch widerrechtlich benutzten Radweg Kreisverkehrsplatz

Die Bauüberwachung vor Ort muss täglich mehrfach die aufgestellten Sperrschilder für den Radverkehr wieder herrichten, nachdem diese zuvor zur Seite geschoben oder gänzlich umgestoßen wurden.
Die Sperrung des Radweges erfolgt aus Sicherheitsgründen für den Radfahrer im Baustellenbereich.

Im aktuellen Fall fuhr kurz nach dem Betonieren vermutlich ein Radfahrer ungeachtet der Sperrung mitten über den neu angelegten Betonbelag und hinterließ seine Spuren. Der Vorgang ist nicht nur aus bautechnischer Sicht - der neue Fahrbahnbelag muss somit bereits vor Inbetriebnahme wieder saniert werden - bedenklich, sondern stellt insbesondere eine unnötig hohe Gefährdung im Baustellenbereich sowohl für die Radfahrer als auch für die Mitarbeiter der ausführenden Firma dar. Zur Schadenbehebung behalten wir uns Schadenersatz vor.

Wir möchten daher nochmals eindringlich auf die eingerichtete und ausgeschilderte Radwegeumleitung hinweisen und bitten insofern um Beachtung.

Die letzte Pressemeldung zur Baumaßnahme mit den Hinweisen zu den Umleitungen finden Sie hier.

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