L 412 – Sperrung Fußgängersteg an Ochsenbrücke in Bad Kreuznach

Aufgrund von Bauschäden an den Bodenblechen des Fußgängersteges an der Ochsenbrücke Seite Nord/Ost (Richtung Gensingen/Bingen) wurden im Frühjahr in einer Sofortmaßnahme Verstärkungsbleche auf die schadhaften Bodenbleche eingebaut. Gleichzeitig wurde eine Sonderprüfung durch die Bauwerksprüfer der rheinland-pfälzischen Straßenverwaltung veranlasst. Diese Bauwerksprüfung fand in der Nacht zum 28. Juni 2019 statt. Dies teilt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach mit.

Nach Auswertung der Ergebnisse wurde die Ochsenbrücke (Fahrtrichtung stadtauswärts) mit der Note 3,0 und die sogenannte "Behelfsbrücke" (Fahrtrichtung stadteinwärts) mit der Note 3,7 bei einer möglichen Notenskala von 1,0 bis 4,0 - eingestuft.

Die schlechte Gesamtbewertung der Behelfsbrücke geht auf den sehr schlechten Zustand des Fußgängersteges zurück, weshalb eine umgehende Sperrung des Fußgängersteges Seite Nord/Ost (Richtung Gensingen/Bingen) erforderlich wird. Die Sperrung wird umgehend aktiviert und durch eine Umleitungsbeschilderung für die Führung der Fußgängerströme zwischen Bahnhof / Busbahnhof und dem Lina-Hilger-Gymnasium bzw. der Ringschule ergänzt.

Des Weiteren ist es erforderlich, Bauwerksschäden im Bereich des Fußgängersteges Seite Süd/West (Richtung Bad Münster a. Stein) zu beheben. Der Umfang der erforderlichen Bauarbeiten wird derzeit ermittelt damit zeitnah eine öffentliche Ausschreibung zur Behebung der Mängel erfolgen kann.

Grundsätzlich wurde bei der Bauwerksprüfung festgestellt, dass sich die Ochsenbrücke nicht mehr in einem guten Allgemeinzustand befindet und daher mittelfristig eine Erneuerung erforderlich ist. Hierüber müssen nun Gespräche zwischen dem LBM Bad Kreuznach und der Stadtverwaltung forciert werden, da der betroffene Verkehrsknotenpunkt sowohl die Belange des Baulastträgers Land als auch der Stadt tangiert.

Der LBM Bad Kreuznach bittet die Verkehrsteilnehmer um Kenntnisnahme und um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen und Einschränkungen durch die Sperrung des o. g. Fußgängersteges.

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