POL-PDLU: (Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht

POL-PDLU: (Frankenthal) - Verkehrsunfallflucht

Frankenthal (ots) Im Zeitraum vom 12.09.2019, 18:00 Uhr - 13.09.2019, 09:00 Uhr beschädigt ein bislang unbekannter Fahrzeugführer auf dem Parkplatz eines Hotels in der Mahlastraße in Frankenthal den Fahrradauflieger eines geparkten Mercedes und entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle. Der entstandene Schaden am Fahrradauflieger beträgt 300 Euro. Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei. Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter [email protected] an die Polizei übermittelt werden. Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Telefon: 06233/3130
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Frankenthal (ots) Im Zeitraum vom 12.09.2019, 18:00 Uhr - 13.09.2019, 09:00 Uhr beschädigt ein bislang unbekannter Fahrzeugführer auf dem Parkplatz eines Hotels in der Mahlastraße in Frankenthal den Fahrradauflieger eines geparkten Mercedes und entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle. Der entstandene Schaden am Fahrradauflieger beträgt 300 Euro. Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei. Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter [email protected] an die Polizei übermittelt werden. Rückfragen bitte an:

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