B 9 / B 420 – Stadt Nierstein – Baurecht für Umbau des Knotenpunktes B 9 / B 420 liegt vor

Der Kläger im Verwaltungsrechtsstreit gegen das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den LBM hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 21. Mai 2019 für den Umbau des Knotenpunktes B 9/B 420 mit Erweiterung der Eisenbahnüberführung für die DB Strecke Mainz/Mannheim in Nierstein zurückgenommen.

Nach Verhandlungen konnte Ende November diesen Jahres das von der Planung betroffene Anwesen in Nierstein in Höhe der Einmündung Wörrstädter Straße / B 9 (Rheinallee) durch einen notariellen Kaufvertrag erworben werden. Der Verkäufer hat sich im Kaufvertrag zur Rücknahme seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss verpflichtet. Inhalte des Kaufvertrages können aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden.

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat dessen Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag, 29. November 2019, zurückgenommen. Das Oberverwaltungsgericht hat daraufhin mit Beschluss vom 02. Dezember 2019 das Klageverfahren eingestellt. Damit ist der Rechtsstreit erledigt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Bestandskraft erlangt.

Die Ausbauplanung wurde gemeinsam zwischen der Bahn und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Worms aufgestellt. Der LBM Worms hatte im Mai 2017 das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Bundesstraße 420 (Pestalozzistraße) in Nierstein bei der Planfeststellungsbehörde des LBM mit Sitz in Koblenz beantragt. Das Planfeststellungsverfahren ist zur Schaffung des Baurechts für das auf rund 26,2 Millionen Euro geschätzte Großprojekt erforderlich. Der Kostenanteil der Bahn liegt bei 7,2 Millionen Euro. Auf die Bundesstraße B 9 und B 420 entfallen Kosten von rund 19,0 Millionen Euro.

Am 21. Mai 2019 wurde durch die Planfeststellungsbehörde des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz der Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Knotenpunktes B 9/B 420 mit Erweiterung der Eisenbahnüberführung für die DB Strecke Mainz/Mannheim in Nierstein erlassen. Im August 2019 hat ein Grundstücksbetroffener gegen den Planfeststellungsbeschluss über seinen Rechtsanwalt beim OVG Koblenz Klage erhoben.

Die Bahnüberführung aus dem Jahre 1915 befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und muss aufgrund des Schadenbildes erneuert werden. Zur baulichen Umsetzung der neuen Bahnüberführung einschließlich Trogbauwerk für die B 420 muss die B 420 (Pestalozzistraße) für zwei Jahre voll gesperrt werden. Als "Ersatzknoten" für die Zeit der Vollsperrung der Pestalozzistraße wird die Wörrstädter Straße/Rheinallee umgebaut.

Im Auftrag der Bahn sollen im Frühjahr 2020 Vorarbeiten im Bereich der alten Bahnbrücke beginnen.

Bahn und LBM planen im Januar 2020 in Nierstein eine öffentliche Informationsveranstaltung. Dabei soll über den Projektstand und den Umfang der Vorarbeiten der Bahn informiert werden.

Informationen unter: www.b420-nierstein.de

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