POL-PPWP: Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer in der Stadt – E-Scooter und Hoverboards sind Kraftfahrzeuge und unterliegen den Promillegrenzen!

POL-PPWP: Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer in der Stadt - E-Scooter und Hoverboards sind Kraftfahrzeuge und unterliegen den Promillegrenzen!

Kaiserslautern (ots) Nachdem erst vor wenigen Tagen ein E-Scooter-Service in Kaiserslautern an den Start gegangen war, muss die Polizei auf eine ernüchternde Bilanz blicken. Obwohl über das Thema Elektrokleinstfahrzeuge bislang umfassend berichtet wurde, halten sich einige Personen nicht an die Spielregeln. Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen stellten in der Nacht zu Freitag bei insgesamt vier E-Scooter-Fahrern Trunkenheitsfahrten fest. Drei Personen hatten deutlich über 1 Promille getankt. Ein weiterer Fahrer fiel durch seine unsichere Fahrweise auf und wurde aufgrund dessen kontrolliert. Zwar hatte der junge Mann einen Atemalkoholwert von "nur" 0,46 Promille, trotzdem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Aufgefallen ist außerdem ein Hoverboard-Fahrer, der in der Straße "Am Gottesacker" kontrolliert wurde und ebenfalls stark alkoholisiert war. Neben den Strafanzeigen erfolgen jeweils auch Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörden. Es drohen Bußgelder und Fahrverbote. Die Polizei weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei E-Scootern nicht um Spielzeug handelt. Die Fahrzeuge sind für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, deren sachgemäße Nutzung in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt ist. Das Polizeipräsidium wird weiterhin verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen. Informationen zur Nutzung eines E-Scooters finden Sie hier: https://s.rlp.de/7Yrj6 |slc Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/westpfalz

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