Städtische Allgemeinverfügung erlassen: Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 75 Personen sind untersagt

(13.03.2020) Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen hat Oberbürgermeister David Langner eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich auf das Infektionsschutzgesetz stützt.Danach ist die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen auf dem Gebiet der Stadt Koblenz mit einer Gesamtpersonenzahl über 75 wird untersagt. Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen mit einer Gesamtpersonenzahl unter 75 haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen haben gegenüber der Stadtverwaltung Koblenz, Ordnungsamt - Sachgebiet Sicherheitslagen und Veranstaltungen möglichst eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts schriftlich zu bestätigen. Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse jedes Besuchers zu ermitteln und für die zuständige Behörde bereitzuhalten. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 20.4.2020 oder bis eine anderslautende erlassen wird. Die Allgemeinverfügung im kompletten Wortlaut steht auf bekanntmachungen.koblenz.de
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