Coronavirus: Informationen nach der heutigen Lagebesprechung

Nach der heutigen Lagebesprechung unter Leitung von Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeisterin Ulrike Mohrs werden auf Grund der neuesten Infektionszahlen und Entwicklungen folgende Präzisierungen bekannt gegeben.   In der gestern veröffentlichten Allgemeinverfügung sind Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 75 Teilnehmenden untersagt worden. Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen mit einer Gesamtpersonenzahl unter 75 haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten. Veranstalter sind darüber hinaus verpflichtet, Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse jedes Besuchers zu ermitteln und für die zuständige Behörde bereitzuhalten.   Davon sind gastronomische Betriebe nicht betroffen. Wenn in einem gastronomischen Betrieb, hierunter fallen auch Diskotheken, Clubs etc., allerdings Events mit Veranstaltungscharakter, wie etwa Mottopartys, durchgeführt werden, gilt dafür die Allgemeinverfügung mit der Beschränkung auf 75 Teilnehmende! Der Normalbetrieb der Kinos wird nicht von der Allgemeinverfügung betroffen, allerdings appellieren Oberbürgermeister und Bürgermeisterin dafür, dass die Zuschauenden größeren Abstand voneinander halten. Private Feiern in geschlossenem Rahmen, wie etwa Hochzeiten oder Beerdigungskaffees, unterfallen der Allgemeinverfügung nicht.   Ab Montag, 16.03.2020, werden alle Koblenzer Kindertageseinrichtungen auf Anordnung des Landes bis einschließlich 17.04.2020 geschlossen. Kinder, deren Eltern in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Versorgung notwendig sind (Beschäftigte im medizinischen oder pflegerischen Bereich, bei der Feuerwehr, der Polizei, im Lebensmittel-Einzelhandel, Rettungsdienst und der Energieversorgung), können auf Anfrage im Rahmen von Notgruppen in der eigenen Einrichtung und in der eigenen Kindertagesbetreuung weiterbetreut werden, sofern die Betreuung nicht auf andere Weise zu Hause sichergestellt werden kann. Dies gilt analog für die Grundschulen. Kita- und Grundschulkinder sowie Kinder in der Kindertagesbetreuung werden in den ihnen bekannten Einrichtungen/Räumlichkeiten, Kinder der 5. und 6. Klasse in der Grundschule ihres Heimatstadtteils betreut.   Die Koblenzer Verkehrsbetriebe fahren aktuell den gemäß Fahrplan ausgewiesenen Sonntagsfahrplan. Die koveb arbeitet an der betrieblichen Umsetzung, dass ab Montag 16. März dieser Sonntagsfahrplan um einen Stundentakt auf allen koveb-Linien ab ca. 05.00 Uhr ergänzt wird. Die Abfahrtzeiten werden sich hinsichtlich der „Minutenzeiten“ an den Zeiten des Sonntagsfahrplans orientieren. Die koveb-Linie 4 wird dann im Rahmen des koveb-Notfahrplans auch bis Globus fahren; auch die koveb-Linie 20 wird im Stundentakt fahren.   Beispiel: sonntags fährt die Linie 3 erstmalig um 08.15 ab Hauptbahnhof (Betriebsaufnahme). Die Abfahrtzeiten würden für die koveb-Linie 3 dann um die Abfahrtzeiten 05.15; 06.15 und 07.15 ab Montag 16.03.20 ergänzt.   Die neuen koveb-Fahrplandaten werden voraussichtlich ab Sonntag 15.00 Uhr auf www.koveb.de im Internet veröffentlicht. Die Aushänge in allen Fahrplankästen der koveb werden am Montag 16.03.20 im Lauf des Tages ausgetauscht.   Oberbürgermeister Langner und Bürgermeisterin Mohrs danken allen, die aktuell hochmotiviert an der Bewältigung der mit Corona im Zusammenhang stehenden Herausforderungen arbeiten. Besonders heben sie dabei die Bundeswehr mit ihrem Bundeswehrzentralkrankenhaus hervor, welches eine koordinierende und unterstützende Rolle in der medizinischen Betreuung eingenommen hat.
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