Zwei berauschte Fahrer, Verstoß gegen das Waffengesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis

In der Nacht vom 09. auf den 10.11.21 unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Trier zwei Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle. Wie sich herausstellte standen die beiden Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. In einem der Fahrzeuge konnten die eingesetzten Beamten bei der anschließenden Durchsuchung ein Einhandmesser auffinden.

Bei routinemäßigen Kontrollmaßnahmen im Stadtgebiet Trier durften zwei Verkehrsteilnehmer ihre Fahrt nicht mehr fortsetzen. Im Zuge der Kontrollen stellten die Beamten fest, dass die Fahrzeugführer unter Betäubungsmitteleinfluss standen. Bei einem Verkehrsteilnehmer fanden die Beamten ein Einhandmesser im PKW. Das Mitführen eines Einhandmessers stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle.

Bei weiteren Kontrollen stoppten die Beamten außerdem einen Fahrzeugführer, welcher nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.

In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren und Bußgeldverfahren eingeleitet.

Den berauschten Verkehrsteilnehmern wurden zur gerichtsverwertbaren Feststellung der Fahrtüchtigkeit Blutproben entnommen und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

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