Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Ein 26-jähriger Mann befuhr in den frühen Morgenstunden des 22.01.2022 die B10 in Wörth. Als er auf die B9 in Richtung Germersheim auffahren wollte, verlor er im dortigen Kurvenbereich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen PKW und geriet ins Schleudern. Nachdem der Mann mit seinem Fahrzeug zunächst nach rechts und dann nach links von der Fahrbahn abgekommen war und mit den dortigen Schutzplanken kollidierte, kam er mittig auf der Fahrbahn in entgegengesetzter Fahrtrichtung zum Stehen. Neben dem Sachschaden am PKW entstand zudem Sachschaden an den Schutzplanken. Der Fahrzeugführer verletzte sich leicht, sein Beifahrer blieb unverletzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme versuchte der Unfallverursacher gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten seine Fahrereigenschaft zu vertuschen, indem er angab, dass sein Beifahrer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt habe. Dies konnte jedoch durch die anwesenden unbeteiligten Unfallzeugen sowie aufgrund der festgestellten Unfallschäden und Verletzungen eindeutig widerlegt werden. Sowohl Fahrer als auch Beifahrer des Unfallfahrzeuges waren sehr stark alkoholisiert. Der Führerschein des Fahrers wurde umgehend beschlagnahmt, er selbst wurde durch einen Rettungswagen für weitere ärztliche Untersuchungen ins Krankenhaus verbracht. Auch der Führerschein des Beifahrers wurde aufgrund der anzunehmenden Fahruntüchtigkeit bis zu dessen Nüchternheit vorübergehend sichergestellt. Obgleich er unverletzt blieb, musste er aufgrund des erheblichen Alkoholisierungsgrades ebenfalls durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden.

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