Akt der Selbstjustiz endet mit Strafanzeige

Weil es am Samstagabend nach 23:00 Uhr zu einer Ruhestörung kam, entschied sich ein 62-jähriger Mainzer dazu, das Recht in die eigene Hand zu nehmen.

Er brach die Wohnungstür der lärmenden Nachbarn auf woraufhin ein Handgemenge zwischen ihm, dem 54-jährigen Nachbarn und dessen 31-jährigen Sohn entstand. Alle Beteiligten zogen sich Verletzungen zu, sodass sich der 62-Jährige dazu entschied, die Polizei zu verständigen.

Als Begründung für den die Selbstjustiz gab der Mann an, dass es regelmäßig zu Ruhestörungen durch die beiden Nachbarn kommen würde und die Ordnungshüter nichts dagegen tun würden.

Der 62-Jährige muss sich nun strafrechtlich wegen des Vorfalles verantworten.

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