Verkehrskontrollen

Ein 32-jähriger E-Scooter Fahrer aus der Kreisstadt konnte am Freitag, 01.04.2022 gegen 12:15 Uhr in Bad Neuenahr unter Betäubungsmitteleinfluss fahrend festgestellt werden. Darüber hinaus verfügte der versicherungspflichtige E-Scooter über keinen gültigen Versicherungsschutz.

Ein 50-jähriger Pkw-Fahrer aus der Kreisstadt konnte am Samstag, 02.04.2022 gegen 00:30 Uhr unter Alkoholeinfluss im Bereich Grafschaft - Vettelhoven einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.

Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet, die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt.

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