Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis

Nicht zum ersten Mal wird sich ein Mann wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unter Alkoholeinfluss strafrechtlich verantworten müssen. Der 47-jährige Mann aus Bingen war in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit einem Fahrzeug aus Essenheim kommend in Richtung Nieder-Olm unterwegs. Einer zur gleichen Zeit vor Ort befindlichen Funkstreife fiel auf, dass der Mann Schlangenlinien fuhr und die Fahrspur nicht halten konnte. Daher wurde er durch die Beamten einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein hierbei durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2,5 Promille. Bei weiteren polizeilichen Abfragen stellte sich zudem heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und bereits mehrfach wegen ähnlich gelagerter Fälle aufgefallen ist. Dem 47-jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und sowohl seine Fahrzeugschlüssel, als auch der PKW wurden sichergestellt.

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