E-Scooter ohne Versicherungsschutz

13-Jährige fällt bei Kontrolle ohne Versicherungskennzeichen auf. Am Mittwochabend überprüfte eine Streife den Teenager mit einem sogenannten E-Scooter im Stadtgebiet. Hierbei stellten sie fest, dass die Fahrerin noch nicht das erforderliche Mindestalter von 14 Jahren erreicht hatte. Auch war der E-Roller nicht versichert. E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge dürfen erst ab 14 Jahre gefahren werden. Weiterhin müssen diese ordnungsgemäß versichert sein, ansonsten drohen wie hier strafrechtliche Konsequenzen. |pilek

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