Verdacht des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss

Aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit wurde ein 22-jähriger PKW-Fahrer am Abend des 16.10.2023 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten durch die Beamten zudem drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Die Durchführung eines freiwilligen Urintests wurde durch den Fahrer abgelehnt. Stattdessen zeigte er ein Attest zur "Cannabis-Therapie" vor. Da Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestanden, wurde eine Blutprobe angeordnet. Mit dieser Maßnahme lässt sich gerichtsverwertbar feststellen, ob und ich welchem Umfang ein Konsum von Betäubungsmitteln vorliegt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

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