B10 – Fahren ohne Versicherungsschutz unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Am Freitag, 01.12.2023, gegen 10:30 Uhr wurde auf der B10 Höhe Hinterweidenthal ein PKW mit französischer Zulassung einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Fahrer ergaben sich Hinweise, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Test verlief positiv auf die psychoaktive Substanz THC. Weiterhin konnte der Fahrer keinen Versicherungsschutz für seinen PKW vorweisen. Über die französische Gendarmerie konnte ermittelt werden, dass für den PKW auch tatsächlich kein Versicherungsschutz bestand. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, seine Fahrzeugschlüssel samt Führerschein wurden sichergestellt. Nach Entnahme einer Blutprobe wurde er aus der Maßnahme entlassen und die entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. /pidn

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