Speyer- Trunkenheitsfahrt durch fehlendes Wissen

In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 00:28 Uhr wurde ein 19-Jähriger auf seinem E-Scooter fahrend festgestellt und anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei gab dieser an, dass er kurz zuvor einen Joint konsumiert habe. Aufgrund dessen wurde ihm eröffnet, dass auch die Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss auf einem E-Scooter strafbar ist. Hieraufhin schien er verwundert. Aufgrund des Betäubungsmitteleinflusses wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartetet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hinweis: Auch das Fahren auf einem Elektrokleinstfahrzeug ("E-Scooter") unter Betäubungsmitteleinfluss unterfällt der Strafbarkeit nach §24a StVG. Ein Elektrokleinstfahrzeug verfügt über einen Elektromotor, weswegen dieses als Kraftfahrzeug im Sinne des Gesetztes gilt. Aufgrund dessen gelten dieselben Grenzwerte für Alkohol und Betäubungsmittel wie z.B. für einen PKW.

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