(rap) Nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für die Landeshauptstadt Mainz als Ballungsraum ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Stadt Mainz hat als zuständige Behörde für das Plangebiet eine Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans aufgestellt.