Nicht angepasste Geschwindigkeit führt zu Doppelunfall

Am Samstag, den 01.06.2024, kam es gegen 13:10 Uhr zu einem Doppelunfall mit zwei verletzten Jugendlichen Motorrollerfahrern. Der 15-Jährige aus Altrip kommende Verkehrsunfallverursacher und der 17-Jährige aus Schifferstadt kommende Verkehrsunfallbeteiligte befuhren beide mit einem Kleinkraftrad in genannter Reihenfolge die K7 vom Wöllner-Kreisel kommend in Fahrtrichtung Rheingönheim. Im Kurvenbereich an der Einmündung zur Hauptstraße verlor der Verursacher aufgrund überhöhter Geschwindigkeit bei nasser Fahrbahn die Kontrolle über das Fahrzeug und stürzte zu Boden. Der Beteiligte führte hierauf eine Gefahrenbremsung durch, wodurch dieser ebenfalls die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und zu Boden stürzte. Beide Unfallbeteiligte zogen sich im Rahmen des Sturzes Schürfwunden zu.

Es entstanden Sachschäden an beiden Fahrzeugen.

Der Rettungsdienst wurde verständigt und übernahm die medizinische Versorgung der Unfallbeteiligten. Die Eltern der Unfallbeteiligten wurden informiert und kamen vor Ort. Der Verkehrsunfallverursacher wird sich aufgrund dessen verkehrsrechtlichen Fehlverhalten in Form der überhöhten Geschwindigkeit verantworten müssen.

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