„Public Viewing“: Stadt Mainz regelt über Allgemeinverfügung Rahmenbedingungen für die Live-Übertragungen von EM-Spielen der Endrunde und zum Betrieb der Gaststätten und der Außengastronomie

(rap) Die Stadt Mainz regelt - wie in vergleichbaren Fällen zuvor bereits - mit einer Allgemeinverfügung die Grundsätze, unter denen im Zuge der laufenden Fußball-Europameisterschaft (14. Juni bis 14. Juli 2024) Gewerbetreibende im Rahmen ihrer ordnungsrechtlich gestatteten gewerblichen Betätigung Live-Spiele der Endrunde im Freien zeigen dürfen. Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut angefügt.