Unfallverursacher flüchtet

Am Montag (03.06.2024), gegen 15:45 Uhr, kam es an der Einmündung der Arnimstraße in die Nietzschestraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einer 60-jährigen Motorradfahrerin und einem Mercedesfahrer. Der Autofahrer hatte die Vorfahrt der Motorradfahrerin missachtet, weshalb diese stark abbremsen musste und stürzte. Die 60-Jährige blieb unverletzt, an ihrem Motorrad entstand Sachschaden. Anstatt sich um den Personalienaustausch und die Schadensregulierung zu kümmern entfernte sich der Autofahrer von der Örtlichkeit. Da die 60-Jährige jedoch sein Kennzeichen ablesen konnte, konnte der Mercedesfahrer, ein 24-Jähriger, im Nachgang ermittelt werden. Er wird sich wegen Fahrerflucht verantworten müssen.

Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.

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