Trunkenheitsfahrt

Gestern Abend (06.06.24) gegen 19:40 Uhr wurde der Fahrer eines Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnten die Beamten Alkoholgeruch bei dem 59-Jährigen wahrnehmen. Der Mann führte einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durch, der 0,42 mg/l (entspricht etwa 0,84 Promille) Atemalkoholkonzentration ergab. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der erstmalige Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze zieht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Außerdem ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

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