Verstoß gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis

Am Samstagnachmittag (08.06.2024) wurde die Polizeiinspektion Linz zu Streitigkeiten zwischen einem Ehepaar in Rheinbrohl gerufen. Als die Beamten vor Ort ankamen, hatte der Ehemann die gemeinsam bewohnte Wohnung bereits verlassen und der Streit hatte sich hierdurch von selbst aufgelöst. Das eigentliche Problem ergab sich dann jedoch vor Ort: In der Wohnung stellten die Beamten insgesamt fünf Cannabispflanzen fest, welche offen zugänglich auf der Fensterbank standen. Mit Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) wurde der Anbau/Besitz von Cannabis zwar grundsätzlich legalisiert, jedoch unterliegt dieser engen Einschränkungen. Eine dieser Einschränkungen ist das Themenfeld "Jugendschutz": Wer Cannabis in seiner Wohnung anbaut, hat zu jedem Zeitpunkt dafür Sorge zu tragen, dass dieses vor dem Zugriff von Minderjährigen geschützt ist. Dem war vorliegend nicht so: Im Haushalt des Ehepaars lebt nämlich noch ein minderjähriger Sohn, welcher auf Grund des achtlosen Anbaus im gemeinsam genutzten Wohnzimmer frei auf die Pflanzen hätte zugreifen können. Die Polizeibeamten stellten die Cannabispflanzen sicher und leiteten ein Straf-/, sowie Bußgeldverfahren gegen das Ehepaar ein.

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Polizeiinspektion Linz am Rhein
PK Patrick Jansen

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