Verkehrsunfall nach Fahren unter Alkoholeinfluss

Am Samstagabend (08.06.2024), gegen 21:00 Uhr, kam es in Ludwigshafen an der Einmündung Fasanenstraße/Zedtwitzstraße zu einem Verkehrsunfall Ein 57-jährige Fahrradfahrer verlor er die Kontrolle über das Fahrrad und stieß mit einem am Fahrbahnrand parkenden PKW zusammen. Er wurde infolge des Unfalls leicht verletzt. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 600 Euro. Im Rahmen der Unfallaufnahme fiel den Polizisten die verwaschene Aussprache des Verursachers auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille.

Das Fahren eines Fahrrads unter dem Einfluss von Alkohol kann eine Straftat darstellen! Wer über 1,6 Promille aufweist gilt nach aktueller Rechtsprechung als absolut fahruntauglich. Aber auch darunter kann bei entsprechenden Ausfallerscheinungen oder dem Verursachen eines Verkehrsunfalls eine Strafanzeige drohen. Neben den strafrechtlichen Aspekten gefährdet jeder, der berauscht fährt, nicht nur sich selbst, sondern auch andere!

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