Straßenverkehrsgefährdung

Am Donnerstag (13.06.24) gegen 15:10 Uhr befuhr ein 40 Jahre alter Autofahrer die Hauptstraße in Richtung Kirchheim. Am Ortsausgang setzte er zum Überholen eines vorausfahrenden Pkw an und fuhr dabei auf der Gegenfahrspur links am Fahrbahnteiler in Höhe der Einmündung Borngasse vorbei. Nach dem Fahrbahnteiler scherte der Überholende wieder auf die rechte Fahrspur ein. Dieses Wiedereinscheren war derart knapp, dass der Überholte eine Gefahrenbremsung einleiten musste um eine Kollision zu vermeiden. Auch ein hinter dem Überholten zwischenzeitlich aufgeschlossener Autofahrer musste zur Vermeidung eines Zusammenstoßes eine Vollbremsung durchführen. Der Überholende stieß nach dem Wiedereinscheren nach rechts mit beiden rechten Reifen gegen den Bordstein. Reifen und Felgen wurden beschädigt. Der Sachschaden beträgt ca. 1500 Euro. Das Überholmanöver könnte als grob verkehrswidrig und rücksichtslos anzusehen sein. Aufgrund dessen wird wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.

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