Don’t drink and drive – auch beim E-Scooter!

Während der Streifenfahrt wurde am Freitagmorgen ein E-Scooter fahrend in der Saarbrücker Straße festgestellt. Bereits während der Aufnahme seiner Personalien konnte bei dem Fahrzeugführer starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der im Anschluss freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,00 Promille. Der Fahrer wurde samt seinem Fahrzeug zur Dienststelle verbracht. Er muss sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtfertigen.

Auch ein E-Scooter gilt vor dem Gesetz als Kraftfahrzeug. Es muss sich also genauso wie beim Auto an die 0,5 Promillegrenze gehalten werden. Denn, wer alkoholisiert fährt, gefährdet nicht nur andere, sondern auch seinen Führerschein. Die Polizei appelliert deshalb an alle: Verzichten Sie auf Alkohol am Steuer! |pilek

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