Ehrlichkeit schützt vor Strafe nicht

Im Rahmen der Streifentätigkeit konnte am Samstagabend ein Motorroller im Gegenverkehr festgestellt werden. Die Beamten erkannten bereits beim Vorbeifahren deutliche technische Veränderungen am Fahrzeug. Aufgrund dessen wurde der Streifenwagen gewendet und der Roller einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Im Laufe der Kontrolle konnte bei dem 46-jährigen Fahrer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Darauf angesprochen, gab er an am Mittag ein Bier getrunken zu haben. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert von 0,51 Promille. Auf die Frage, ob der Mann weitere Substanzen zu sich genommen habe, äußerte dieser ehrlich, dass er am Morgen Cannabis konsumiert habe. Zudem sei er auch der Einnahme von Amphetamin nicht abgeneigt.

Als sei dies nicht schon genug, gab der Mann stolz an, dass sein Motorroller circa 70 km/h fahre. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war dieser allerdings nicht. Er muss sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt und einem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Der Roller wurde sichergestellt.|pilek

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