Gemeinsame Großkontrolle von Polizei und Zoll

Bereits am vergangenen Samstagabend führten Beamte der Polizeiautobahnstation Kaiserslautern, unterstützt von den Dienststellen der Polizeidirektion und der Kriminaldirektion Kaiserslautern gemeinsam mit Kräften der Kontrolleinheiten des Saarbrücker ZOLL, eine mehrstündige Verkehrskontrolle an der Tank - und Rastanlage Waldmohr durch. Das besondere Augenmerk der Einsatzkräfte lag hierbei auf Kraftfahrzeugführern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs waren, ebenso auf Personen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten sowie der Feststellung von Straftätern, Tatverdächtigen und Tatfahrzeugen im Zusammenhang mit dem Deliktsfeld Wohnungseinbruch und Eigentumskriminalität. Parallel führte der ZOLL Kontrollen in den für ihn relevanten Deliktsbereichen durch: Überprüft wurden insbesondere der illegale Schmuggel von Zigaretten, alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln, Waffen und ähnlichen Gegenständen. Im Ergebnis leiteten die Beamten des Zoll und der Polizei insgesamt vier Strafverfahren, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz, Verstößen gegen das Waffengesetz, Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, sowie diverser Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen ein. In mehreren Fällen musste die Weiterfahrt aufgrund erheblicher Mängel am Kraftfahrzeug bis zu deren Beseitigung untersagt werden. Ein alkoholisierter Fahrzeugführer übersah die mittels Geschwindigkeitstrichter (100/80/60/40) und auf einen Fahrstreifen reduzierte Zufahrt zur Raststätte und kollidierte mit zwei im Zufahrtsbereich der Rastanlage ordnungsgemäß langsam fahrenden Fahrzeugen. Der 65-jährige Fahrer eines der beiden Pkw, wurde durch die Kollision in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr Waldmohr aus seinem Fahrzeug befreit werden. Glücklicherweise blieben alle Insassen in den unfallbeteiligten Fahrzeugen nahezu unverletzt. Lediglich Fahrer und Beifahrer im unfallverursachenden Pkw mussten zur Beobachtung ins Krankenhaus. Dem alkoholisierten Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein einbehalten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. An zwei der drei Pkw entstand Totalschaden.

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