Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des PP Mainz zur Tötung einer 15-Jährigen

Nach Vorführung der beiden Personen beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mainz, ordnete dieser die Untersuchungshaft wegen des Verdachts des Totschlags gem. § 212 StGB gegen die beiden Beschuldigten an. Beide Personen wurden in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten den Entschluss zur Tötung ihrer Tochter gefasst haben, weil sie mit deren Lebenswandel nicht einverstanden waren.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131/653010
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.