E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum

In den frühen Morgenstunden (06:25 Uhr) des 23.06.2024 kontrollierten Polizeikräfte einen 27-jährigen E-Scooterfahrer auf der Konrad-Adenauer-Brücke einer Verkehrskontrolle. Während der Kontrolle erlangten die Polizeikräfte Hinweise darauf, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogentest reagierte positiv auf THC. Der Fahrer wurde zur Entnahme einer Blutprobe mit auf die Dienststelle genommen und im Anschluss aus der Maßnahme entlassen.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Fahrers überprüfen.

Aus gegeneben Anlass möchten wir noch einmal eindringlich hinweisen: Das Fahren unter dem Einfluss von THC ist und bleibt verboten. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Gegen den unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Fahrers überprüfen.

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