Tötungsdelikt Worms- Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz

Aufgrund zahlreicher inhaltsgleicher Medienanfragen ergänzen wir die bisherigen Informationen wie folgt.

Nach dem Ergebnis der Obduktion war todesursächlich - wie bereits in der Pressemitteilung am 19.06.2024 bekannt gegeben - ein Ertrinken des Opfers. Es konnten überdies Einblutungen der Halsmuskulatur und Hämatome im Bereich des Oberkörpers und der Extremitäten festgestellt werden. Eine weitergehende Bewertung dieser Ergebnisse ist mit Blick auf die noch andauernden Ermittlungen derzeit nicht möglich.

Gegen den 39-jährigen Vater der Getöteten sind bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken drei Verfahren wegen Körperverletzung bzw. Vergehen nach dem Gewaltschutzgesetz anhängig. Diese Verfahren sind noch offen, d.h. nicht abgeschlossen. Die Akten wurden von der Staatsanwaltschaft Mainz zur Übernahme bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken angefordert. Die drei Verfahren basieren auf Strafanzeigen der 34-jährigen Mitbeschuldigten wegen Vorwürfen zu ihrem Nachteil; die Tatzeit lag jeweils im Mai 2024.

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