Trunkenheit im Straßenverkehr durch Lachgas

Am 25.06.2024 gegen 09.03 h wurde ein auffällig fahrender Autofahrer auf der A 63 Fahrtrichtung Mainz gemeldet. Der 21 jährige in Frankreich lebende Portugiese fiel anderen Verkehrsteilnehmern durch seine riskante Fahrweise, rechtsüberholen und die Hohen Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h auf. Das Fahrzeug konnte bei Nieder-Olm angehalten und kontrolliert werden. Im Innenraum befanden sich 13 leere Lachgas-Flaschen. Zwischen den Beinen hielt der Mann bei der Kontrolle einen Luftballon, der zum Konsum von Lachgas genutzt werden könnte und eine angebrochene Flasche Lachgas lag zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und er erhält eine Anzeige wegen § 316 StGB-Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

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