Bundespolizei Trier vollstreckt bei Grenzkontrollen vier Haftbefehle

Am Freitag und Samstag hat die Bundespolizei Trier auf der BAB 64 vier Haftbefehle vollstreckt.

Am Freitagabend kurz nach 18 Uhr gegen einen 33-jährigen Rumänen. Er wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier gesucht. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden. Nach Zahlung des haftbefreienden Betrages wurde ihm die Weiterreise gestattet.

Kurz darauf erfolgte die Kontrolle eines 42-jährigen Bosniers. Er reiste in Begleitung seines Bruders aus Luxemburg ins Bundesgebiet ein und konnte lediglich ein nationales bosnisches Personaldokument vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass neben einer Aufenthaltsermittlung auch noch zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Köln wegen Verkehrsdelikten gegen ihn vorlagen. Nachdem sein Bruder die Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.750 Euro vor Ort bezahlte, wurde dem 42-Jährigen die Einreise ins Bundesgebiet verweigert. Im Anschluss erfolgte die Zurückweisung nach Luxemburg.

Am Samstagnachmittag überprüften die Beamten einen 31-jährigen Rumänen - Fahrer eines PKW mit französischer Zulassung. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden i. d. Oberpfalz wegen eines Verkehrsverstoßes vor. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro, wodurch ihm eine 20-tägige Haftstrafe erspart blieb, setzte er seine Reise fort.

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