Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss

Am Montag, 15.07.2024, gegen 18.15 Uhr wurde ein 63-jähriger Fahrer eines dreirädrigen Kleinkraftrades in der Ixheimer Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte deutlich Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,56 Promille. Der Fahrer war darüber hinaus nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Auch gegen den Halter des Kleinkraftrades wird wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. /pizw

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeiinspektion Zweibrücken

Telefon: 06332/976-0
[email protected]

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.