Beifahrer darf nach Hause fahren

Während der Streifenfahrt am Freitagmorgen wurde ein Mitsubishi einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten bei dem 43-jährigen Fahrzeugführer gerötete und wässrige Augen, stark verkleinerten Pupillen und Kaltschweißigkeit festgestellt werden. Dies lies den Verdacht auf einen vorherigen Drogenkonsum entstehen. Auf Nachfrage gab der Fahrer an am Vortag Amphetamin und Cannabis konsumiert zu haben. Daraufhin wurde diesem eine Blutprobe entnommen. Der Beifahrer, welcher fahrtüchtig war, fuhr das Fahrzeug im Anschluss der Kontrolle nach Hause. Im Fahrzeug befanden sich zudem drei Kinder. Ein Sitzplatzwechsel von Fahrer und Beifahrer vor Fahrtantritt hätte eine Strafanzeige wegen Trunkenheitsfahrt und ein Bericht ans Jugendamt vermeiden können.|pilek

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