Trunkenheitsfahrt

Am Freitag, den 19.07.2024 gegen 20:36 Uhr, befuhr ein 74-jähriger Fahrzeugführer aus dem Kreis Südwestpfalz mit seinem PKW die Zubringerstraße vom Beckenhof kommend in Richtung Bundesstraße 10. Im Rahmen einer allgemein durchgeführten Verkehrskontrolle konnte im Fahrzeuginnenraum deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 0,73 Promille. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und Führerschein, sowie Fahrzeugschlüssel präventiv einbehalten. Auf den Betroffenen kommt nun ein Verfahren wegen Trunkenheitsfahrt zu. |pips

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