Unter Alkoholeinfluss gegen die Einbahnstraße

Da ein 56jähriger Südpfälzer, am 20,07,2024, gg. 02:10 Uhr, am Bahnhofsvorplatz Neustadt mit seinem Pkw entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße) fuhr, wurde er vor Ort einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnten Anhaltspunkte für einen Alkoholkonsum gewonnen werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,69 Promille. Den Betroffenen erwartet nun eine Geldbuße von 500EUR und einen Monat Fahrverbot.

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