Taser-Einsatz nach Körperverletzungsdelikt

Am Sonntag, den 11.08.2024 gegen 01:37 Uhr, kam es auf einer Party in Grünstadt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Personen. Die Situation vor Ort war auch nach Eintreffen der Polizeibeamten weiterhin aufgeheizt. Der alkoholisierte und unter Betäubungsmitteleinfluss stehende Beschuldigte verhielt sich auch diesen gegenüber aggressiv und kam deren Aufforderung nicht nach. Als er schließlich auf die Polizeibeamten zuging wurde nach vorheriger Androhung das Distanzelektroimpulsgerät (sogenannter Taser) gegen den 21-jährigen Beschuldigten eingesetzt. Dieses zeigte Wirkung und er konnte anschließend gefesselt werden. Durch die Bereitschaftsstaatsanwältin wurde die Blutprobe angeordnet. Diese wurde zum Zwecke des Strafverfahrens zur gerichtsverwertbaren Erhebung der Alkoholisierung des Beschuldigten entnommen.

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