Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs zu Ferienzeiten

Aufgrund der erhöhten Verkehrslage zu Ferienzeiten gelten auf bestimmten Autobahnabschnitten, in den Monaten Juli und August, LKW-Fahrverbote an Samstagen in der Zeit von 07 bis 20 Uhr.

Betroffen sind hierbei LKW's über 7,5 Tonnen, welche unter keine Ausnahmen fallen oder Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Bei den bestimmten Autobahnabschnitten zählt hierbei auch ein Teil der A61.

Dementsprechend wurden durch die Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim, in den genannten Monaten, Kontrollen durchgeführt.

An insgesamt vier Samstagen wurden entsprechende Kontrollstellen eingerichtet. Hierbei wurden bei zwölf kontrollierten LKW's neun Verstöße festgestellt.

In allen Fällen wurde die Weiterfahrt für den besagten Zeitraum untersagt und auch ein Bußgeld gegen den Fahrer, sowie gegen die Fahrzeughalter, auferlegt.

In einem Fall stellte sich heraus, dass ein LKW-Fahrer aufgrund eines Fahrverbotes keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte.

Auf ihn wartet nun eine Strafanzeige bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie auf den Fahrzeughalter, der die Fahrt zuließ.

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