Reisender meldet auffällige Person im Zug

Am Abend des 28. August 2024 wurde die Bundespolizei in Mainz zu einem Zug gerufen, in dem sich eine verdächtige Person aufhalten sollte. Nach Einfahrt des Zuges schilderte die Zugbegleiterin den Polizisten, ein Reisender habe sie angesprochen, da er beobachtet habe, dass ein Mann seine Tasche mehrfach unbeaufsichtigt zurückließ und sich dann immer wieder in die Toilettenanlage begab. Laut des Zeugen sprach der Mann Arabisch, äußerte Drohungen und erwähnte einen Angriff. Eine Streife überprüfte den Zug sowie die Toilettenanlage, um mögliche Gefährdungen auszuschließen. Der Mann wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen mit zur Dienststelle genommen. Bei der Überprüfung des Mannes wurde festgestellt, dass es sich um einen 24-jährigen Algerier handelte gegen den ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Der 24-Jährige gab an von dem Einreiseverbot für Deutschland zu wissen, er wolle aber dennoch in Deutschland bleiben. Es konnte nachvollzogen werden, dass der Mann erst am 22. August 2024 nach Frankreich überstellt worden war. Die Polizisten nahmen den Mann in Gewahrsam und ein Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest. Für die Klärung über den Verbleib des Mannes wurde am 29. August 2024 die zuständige Ausländerbehörde ins Benehmen gesetzt und der Mann anschließend dem Amtsgericht in Bingen vorgeführt. Dieses beschied die Sicherungshaft mit dem Ziel der Abschiebung. Der Mann wurde in die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige nach Ingelheim eingeliefert. Weiterhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung, Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Erschleichen von Leistungen eingeleitet.

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