Schulung zur Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft

(ekö) Eine Vormundin oder ein Vormund vertritt ein Kind, dessen Eltern ihre elterliche Sorge nicht ausüben können. Das heißt, er bzw. sie achtet auf kindgerechte Unterbringung, kümmert sich um Behördenangelegenheiten, regelt die medizinische Versorgung und entscheidet in Fragen der schulischen und beruflichen Ausbildung. Eine Vormundin oder ein Vormund wird vom Gericht bestellt.