Mainz – Befahren der Fußgängerzone führt zum Verlust des Führerscheins

Weil sie die Fußgängerzone vor dem Mainzer Fastnachtsbrunnen befahren ist, muss eine 35-jährige Rheinhessin nun mit dem Verlust ihres Führerscheins rechnen.

Die 35-Jährige ist in der Nacht auf Freitag, kurz vor Mitternacht, in die Ludwigsstraße in Richtung Schillerplatz eingebogen und wollte ganz offensichtlich in Richtung Gaustraße weiterfahren. Dies fiel einer Streifenbesatzung des Altstadtreviers auf. Routinemäßig werden Fahrzeugführer in der Fußgängerzone angesprochen und auf ihr mögliches Fehlverhalten hingewiesen. Dabei wird selbstverständlich geprüft, ob es gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse zum Befahren der Fußgängerzone gibt. Daraus ergeben sich dann in der Regel die Konsequenzen, die sich zwischen der Erlaubnis weiterzufahren, der Aufforderung umzudrehen oder einer Verwarnung in Höhe von 20,- EUR bewegen können. Gleichzeitig nehmen Polizeibeamte auch immer Hinweise zur Fahrtauglichkeit wahr und stellten bei der Fahrerin eine leicht undeutliche Aussprache fest. Ein daraufhin angebotener Alkoholtest führte zu einem Ergebnis von über 1,4 Promille, was nun ein Verbot der Weiterfahrt, eine Blutentnahme durch einen approbierten Arzt und die Sicherstellung des Führerscheins zur Folge hatte. Die Fahrerin muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.

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