Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz

Am Donnerstagmittag kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Pirmasens zwei rauchende männliche Personen unmittelbar vor dem Eingangsbereich einer ortsansässigen Realschule Plus. Hierbei handelte es sich um einen Jugendlichen und einen Heranwachsenden. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des rauchenden Jugendlichen konnte eine Packung mit Zigaretten aufgefunden werden. In ebenjener befand sich zudem ein fertig gedrehter Joint. Im weiteren Verlauf der Kontrolle gab der Heranwachsende an, dass es sich hierbei um seinen Joint handeln würde und er ihn lediglich zur Aufbewahrung an den Jugendlichen weitergegeben habe. Folglich wurde der Joint sichergestellt und der Heranwachsende als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt.

Die Weitergabe von Cannabis ist gemäß § 34 KCanG untersagt. Die Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen genießt hier ein besonderes Augenmerk. Gleiches gilt auch für die Örtlichkeiten, an denen sich zuvor genannte Personengruppen vorwiegend aufhalten, wie beispielsweise Schulen, Spielplätzen und Kindergärten. |pips

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