Mann nach Auseinandersetzung verletzt – Amtsgericht erlässt Haftbefehl

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Das Amtsgericht Zweibrücken hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen.

Der Beschuldigte ist verdächtig, am gestrigen Abend in Brücken einen 25-jährigen Bekannten mit einem spitzen Gegenstand verletzt zu haben. Der Geschädigte wurde in gegenwärtig nicht lebensbedrohlichem Zustand vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.

Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten am heutigen Tag eröffnet. Er hat sich nicht zur Sache eingelassen.

Der genaue Geschehensablauf ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Weitere Angaben zu Einzelheiten der Tat und zum Fortgang der Ermittlungen können derzeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden. |sta zw

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