Das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)
dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Die Konvention ist am
26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie zeigt, was die bestehenden
Menschenrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen bedeuten und wie sie in den unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft umzusetzen sind. Das Recht auf
Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein zentrales Menschenrecht.