POL-PPMZ: Mainz, Silvester wird anders – Kontrollen der Polizei

POL-PPMZ: Mainz, Silvester wird anders - Kontrollen der Polizei

MainzMainz (ots) Silvester 2020 wird anders als gewohnt. Das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus hat das öffentliche Leben fest im Griff. Um dies einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden. Nach der Corona-Bekämpfungsverordnung (§2 (9) der 14. CoBeLVO) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und öffentlichen Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Ziel soll sein, Verletzungen und damit eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser, aber auch Ansammlungen von zu vielen Personen, zu vermeiden. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch an Silvester nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahre bleiben bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht. Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Mainz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden. Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung. Das Polizeipräsidium Mainz appelliert an die Bürgerinnen und Bürger um Einhaltung der Regelungen. "Damit alle einen guten Start in das neue Jahr erleben und hoffnungsvoll auf ein sich normalisierendes und gesundes Jahr 2021 blicken können. Die aktuelle vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 14. Dezember 2020 finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mainz
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