(rap) Radwegebenutzungspflicht\r\nDie Benutzung des Radweges ist nur dann verpflichtend, wenn er über eines der blauen Schilder verfügt. Ist kein beschilderter Radweg vorhanden, dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot.