Speyer – Fahrt nach Konsum von Lachgas untersagt

In der Nacht zum Samstag gegen 01:20 Uhr wurde eine Polizeistreife in der Kurt-Schumacher-Straße auf eine schlafende Person in einem geparkten PKW aufmerksam. Auf dem Beifahrersitz konnte zudem eine Flasche Lachgas festgestellt werden. Im Rahmen einer Kontrolle gab der 18-jährige Alleininsasse an, zuvor Lachgas konsumiert zu haben und dabei eingeschlafen sein zu müssen. Da Lachgas eine u.a. berauschende Wirkung haben kann und folglich Zweifel an der Fahrtauglichkeit des 18-Jährigen bestanden, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt.

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