In der gestrigen Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/5820383
haben wir den § 192 a StGB als Ermittlungsgrundlage angegeben. Dies ist in diesem Fall nicht korrekt. Die Ermittlungen basieren auf dem § 185 StGB - Beleidigung.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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