Trunkenheitsfahrt am frühen Morgen

Am 03.08.2024 gegen 08:00 Uhr befuhr ein E-Scooter-Fahrer den Bereich der Kallenfelser Straße in Kirn. Der Fahrer benutzte hierbei sein Smartphone. Er wurde durch eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Kirn einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Scooter war hierbei ordnungsgemäß zugelassen. Beim 45-jährigen Fahrer konnte allerdings Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein erster Test bestätigte hierbei eine relevante Alkoholbeeinflussung. Zudem konnten konkrete Anzeichen auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Dem 45-Jährigen wurde folglich die Weiterfahrt untersagt und sein Scooter wurde sichergestellt. Im Anschluss wurde dem Betroffenen eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

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