Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 10.08.2024 sollte um 20:15 Uhr in der Steinhauser Straße ein Roller einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Als der Fahrer dies bemerkte, fuhr er plötzlich auf einen angrenzenden Feldweg, konnte aber nach kurzer Nachfahrt eingeholt und kontrolliert werden. Nach Vorhalt gab der 15-jährige Fahrer zu, an seinem Roller die Geschwindigkeits-Drosselung entfernt zu haben, sodass er für den Roller eine Fahrerlaubnis benötigt und seine vorliegende Mofa-Prüfberechtigung nicht mehr ausreicht. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. |PIZW

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